Barrierefreiheitserklärung

Stand: 01/2026

1. Grundsatz und gesetzliche Verpflichtung

Ich setze mich dafür ein, diese Website möglichst barrierefrei zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, damit sie für alle Menschen zugänglich ist – insbesondere für Personen mit Behinderungen.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 werden die Anforderungen des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht umgesetzt.

Für digitale Angebote gelten insbesondere folgende Standards:

Nach §§ 1, 3 und 4 BFSG sind bestimmte Unternehmen – insbesondere solche mit digitalen Dienstleistungen im Bereich elektronischen Geschäftsverkehr – gesetzlich verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

2. Stand der Barrierefreiheit auf dieser Website

Auf checkmeinbusiness.de wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit umgesetzt. Dennoch kann derzeit nicht garantiert werden, dass sämtliche Inhalte vollständig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • Verwendung semantisch korrekt strukturierten HTMLs (z. B. logische Überschriftenstruktur)

  • Alternativtexte für Bilder bzw. leere Alt-Attribute bei dekorativen Grafiken

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund

  • Tastaturbedienbarkeit zentraler Navigationselemente

  • Responsives Design für mobile Endgeräte

  • Verzicht auf zwingende JavaScript-Funktionen für Basisfunktionen

  • Möglichkeit zur Vergrößerung von Schriftgrößen über Browsereinstellungen

Bekannte Einschränkungen

  • Einzelne PDF-Dokumente oder eingebettete Inhalte (z. B. externe Karten oder Tools) sind ggf. nicht vollständig barrierefrei

  • Bestimmte interaktive Inhalte wie Formulare oder Drittanbieter-Plugins können mit Screenreadern nicht optimal funktionieren

  • Videos sind teilweise ohne Untertitel oder Audiodeskription verfügbar

  • In Einzelfällen sind Fokusführung oder Kontraste nicht vollständig optimiert

Ich arbeite kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu reduzieren.

3. Feedback und Barriere-Meldung

Wenn dir Barrieren auf dieser Website auffallen oder du Hinweise zur Verbesserung hast, freue ich mich über deine Nachricht.

Kontaktmöglichkeiten:

Bitte gib dabei möglichst konkret an:

  • Welche Seite oder Funktion betroffen ist

  • Welche Assistenztechnik du verwendet hast

  • Worin genau das Problem besteht

Ich werde dein Feedback sorgfältig prüfen und so zeitnah wie möglich bearbeiten.

4. Geltende Standards und Testverfahren

Diese Website orientiert sich an folgenden Standards und gesetzlichen Vorgaben:

Testverfahren

Die Website wird regelmäßig auf Barrierefreiheit geprüft, unter anderem durch:

  • Automatisierte Prüf-Tools (z. B. WAVE, axe, Lighthouse)

  • Manuelle Tests mit gängigen Screenreadern (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver)

  • Anwendung des BITV-Testverfahrens

Nächste geplante Überprüfung: Dezember 2025

5. Rechtliche Grundlagen, Pflichten und Sanktionen

Die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ergibt sich aus dem:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere:

    • § 1 BFSG – Anwendungsbereich

    • § 3 BFSG – Anforderungen an Barrierefreiheit

    • § 4 BFSG – Verweis auf harmonisierte europäische Normen

    • § 16 BFSG – Sanktionen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das BFSG können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden:

  • Maßnahmen zur Nachbesserung anordnen

  • Verwarnungen oder Bußgelder verhängen

Öffentliche Stellen

Für öffentliche Einrichtungen gelten zusätzlich die strengeren Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

6. Gültigkeit und Aktualisierung

Diese Erklärung gilt ab dem angegebenen Datum (01/2026) und wird bei wesentlichen Änderungen an der Website oder der Rechtslage aktualisiert.


Weiterführende Links

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