Barrierefreiheitserklärung
Wir möchten den Krisenvorrat Manager möglichst zugänglich, verständlich und nutzbar gestalten – unabhängig davon, mit welchem Gerät, welcher Einschränkung oder welcher Assistenztechnik jemand unsere Website nutzt.
1. Unser Grundsatz
Der Krisenvorrat Manager ist ein nicht-kommerzielles Projekt. Gerade deshalb ist uns wichtig, dass Informationen zu Notvorrat, Wasserversorgung, Lebensmittellagerung und Krisenplanung möglichst vielen Menschen zugänglich sind.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Website technisch, gestalterisch und inhaltlich barriereärmer zu machen. Dabei orientieren wir uns an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der europäischen Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
2. Gesetzlicher Hintergrund
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden Anforderungen des European Accessibility Act in deutsches Recht umgesetzt. Für digitale Angebote sind insbesondere die europäische Norm EN 301 549 sowie die WCAG-Kriterien der Stufen A und AA relevant.
Ob und in welchem Umfang eine konkrete gesetzliche Verpflichtung besteht, hängt vom jeweiligen Angebot, der Unternehmensgröße und der Art der digitalen Dienstleistung ab. Unabhängig davon betrachten wir Barrierefreiheit als sinnvollen Qualitätsstandard.
3. Stand der Barrierefreiheit auf dieser Website
Auf krisenvorrat-manager.de wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Nutzung der Website zu erleichtern. Trotzdem können wir derzeit nicht garantieren, dass sämtliche Inhalte vollständig und ausnahmslos allen Anforderungen entsprechen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Verwendung einer möglichst klaren Seitenstruktur mit logisch aufgebauten Überschriften.
- Responsive Darstellung für Desktop, Tablet und Smartphone.
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Texten, Flächen und Bedienelementen.
- Gut lesbare Schriftgrößen und klare Abstände zwischen Inhalten.
- Alternativtexte für relevante Bilder, soweit diese inhaltlich notwendig sind.
- Verzicht auf unnötig komplexe Bedienkonzepte.
- Möglichkeit zur Vergrößerung von Texten über die Browser-Einstellungen.
Bekannte Einschränkungen
- Einzelne eingebettete Inhalte oder externe Tools können eventuell nicht vollständig barrierefrei sein.
- Bestimmte interaktive Elemente, Formulare oder Drittanbieter-Funktionen können mit Screenreadern eingeschränkt nutzbar sein.
- PDF-Dokumente, sofern vorhanden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
- In Einzelfällen können Fokusführung, Tastaturbedienbarkeit oder Kontraste noch optimiert werden.
- Videos oder visuelle Inhalte können gegebenenfalls ohne Untertitel, Transkript oder Audiodeskription bereitgestellt sein.
Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen schrittweise zu reduzieren.
4. Feedback und Barriere melden
Wenn dir eine Barriere auffällt oder du eine Funktion nicht nutzen kannst, freuen wir uns über eine Nachricht. Solche Hinweise helfen uns dabei, die Website praktisch zu verbessern.
Kontaktformular: https://krisenvorrat-manager.de/kontakt/
E-Mail: E-Mail anzeigen
Bitte gib möglichst konkret an:
- Welche Seite oder Funktion betroffen ist.
- Welches Gerät, welchen Browser oder welche Assistenztechnik du verwendet hast.
- Worin genau das Problem besteht.
Wir prüfen dein Feedback sorgfältig und versuchen, erkannte Barrieren so zeitnah wie möglich zu beheben.
5. Orientierung an Standards
Diese Website orientiert sich an folgenden Standards und Empfehlungen:
- WCAG 2.1, insbesondere Konformitätsstufen A und AA.
- EN 301 549 für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), soweit einschlägig.
- Empfehlungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
6. Prüfverfahren
Die Website wird nach Möglichkeit regelmäßig geprüft und verbessert. Dabei können unter anderem folgende Prüfmethoden eingesetzt werden:
- Automatisierte Tests, zum Beispiel mit Lighthouse, WAVE oder axe.
- Manuelle Sichtprüfung von Kontrasten, Struktur und Bedienbarkeit.
- Prüfung der Tastaturbedienbarkeit zentraler Elemente.
- Stichprobenartige Tests mit Screenreadern und Browser-Zoom.
Nächste geplante Überprüfung: Dezember 2026.
7. Rechtliche Hinweise
Die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit kann sich insbesondere aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ergeben. Ob eine Website oder App im Einzelfall unter die gesetzlichen Pflichten fällt, hängt von mehreren Faktoren ab.
Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand unserer Bemühungen und wird bei wesentlichen technischen, rechtlichen oder inhaltlichen Änderungen aktualisiert.

